Mit unserem Wartungsservice übernehmen wir gegen eine jährliche Gebühr die Gewähr für die bestimmungsgemäße Verwendung von Messgeräten für Wasser und Wärme. Er sorgt für den Austausch der Geräte
nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer bzw. der allgemeinen Nutzungsdauer der Geräte. Sollte ein Geräte während der Laufzeit einmal ausfallen, wird dies im Rahmen des Wartungsvertrages kostenlos
ausgetauscht.
Die Wartungs- und Eichkosten sind in der jährlichen Betriebskostenabrechnung umlagefähig.